Hinweis CoronaVO Sport

Liebe Schiedsrichter:innen,

seit Inkrafttreten der CoronaVO Sport zum 22.8.21 gilt, dass der Zutritt zu den Umkleidekabinen nur noch mit 3G-Nachweis zulässig ist.

Dies gilt nicht nur für die Mannschaften und deren Funktionsteams, sondern auch für alle Schiedsrichter*innen.
Die Heimvereine sind grundsätzlich verpflichtet, diese Nachweise zu überprüfen.
Für die Mannschaften wurde eine praktikable Lösung dahingehend gefunden, dass die Gastvereine den Heimvereinen eine schriftliche Bestätigung vorlegen können,
die Nachweise bei allen Spieler*innen, Betreuer*innen usw. geprüft zu haben.

Bei den Schiedsrichter*innen wird so verfahren, dass wir Euch bitten, Spielaufträge nur dann anzunehmen, wenn Ihr den 3G-Nachweis erbringen und auf Verlangen auch vorlegen könnt.


Wenn Ihr das nicht möchtet, müsst Ihr den Spielauftrag entweder zurück geben oder dürft die Umkleidekabinen nicht nutzen.
Anfallende Kosten für Testungen werden nicht übernommen.

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