Grundsätzliches:
Wann und gegen wen kann der FaZ ausgesprochen werden?
- im Jugendspielbetrieb und in der Halle (nicht Futsal)
- zwischen Anpfiff zu Beginn des Spiels und Abpfiff zum Ende des Spiels (einschließlich Verlängerung)
- bei Aussprechen der Strafe in der Halbzeitpause beginnt die Strafe ab Anpfiff der zweiten Halbzeit → Information an Spielführer
- gegen einen Spieler, nicht gegen einen Auswechselspieler, ausgewechselten Spieler oder Trainer/ Teamoffiziellen
- der FaZ kann sowohl mit als auch ohne vorhergehende Verwarnung ausgesprochen werden
- nach einem FaZ kann gegen einen Spieler nur noch ein FaD ausgesprochen werden
Wie wird der FaZ ausgesprochen und umgesetzt?
- Der SR signalisiert den FaZ mittels Handzeichen und Aussprechen der Strafe.
- Der verwiesene Spieler muss sich an die Seitenlinie begeben.
- Die Zeitstrafe verlängert sich bei Spielunterbrechungen nicht.
- Der SR signalisiert dem Spieler nach Ablauf der Strafe, dass dieser wieder mitspielen darf.
Besonderheiten:
- Bei einem FaZ gegen den Torwart, ersetzt ein anderer Spieler/ Ersatztorwart den Torwart. Bei Ablauf der Strafe im laufenden Spiel darf der verwiesene Torwart als Feldspieler bis zu nächsten Unterbrechung mitspielen und kann dann wieder als Torwart eingesetzt werden.
- Ein Spieler dessen Zeitstrafe zum Abpfiff der Spielzeit noch nicht abgelaufen ist, darf nicht am Elfmeterschießen teilnehmen.