Kriterien des absichtlichen Handspiels:
unabsichtlich – absichtlich
- Position der Hand/ des Arms
- keine Vergrößerung der Körperfläche
- Vergrößerung der Körperfläche
- Entfernung zwischen Ball und Gegner/ Reaktionszeit
- kurze Entfernung/ kurze Reaktionszeit
- große Entfernung/ lange Reaktionszeit
- Blickrichtung des Spielers
- Spieler sieht den Ball nicht
- Spieler sieht den Ball
- Bewegung Hand/ Ball
- Ball zur Hand
- Hand zum Ball
- Spannung der Hand/ des Arms
- Hand/ Arm ist locker
- Hand/ Arm ist angespannt
Das Treffen des Balls mit einem geworfenen Gegenstand, z.B. Schuh oder Schienbeinschoner wird wie ein absichtliches Handspiel gewertet.
⇒ Bei Entscheidung auf absichtliches Handspiel:
Persönliche Strafe:
Ein absichtliches Handspiel erfordert nicht zwingend eine persönliche Strafe, nur in folgenden Situationen:
- unsportliches Handspiel, Beispiele:
- zur Unterbindung eines Konters = Verwarnung
- zum Blocken eines Torschusses = Verwarnung
- Spieler möchte mit der Hand ein Tor erzielen = Verwarnung
- Verhinderung eines Tores oder einer klaren Torchance = Feldverweis auf Dauer
Spielfortsetzung:
direkter Freistoß/ Elfmeter